Abitur Zusammenfassung Berufliches Gymnasium Baden-Württemberg zum Thema "Finanzierung und Investition“
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Course
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
Institution
Gymnasium
In dieser Zusammenfassung wurde das neunte Kapitel des Schulbuches in BWL des Bundeslandes Baden-Württemberg von einem Wirtschaftsgymnasium zusammengefasst. Der Titel dieses Kapitels war "Finanzierung und Investition". Hierbei wurden alle Abiturrelevanten Themen Stichpunkt artig dargestellt. Das D...
9. Finanzierung und Investition
1.Begriff Finanzierung und Übersicht über die Arten der Finanzierung
Begriff Finanzierung
Finanzierung ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Durchführung des betrieblichen
Leistungsprozesses sowie aller sonstiger finanzieller Vorgänge
Übersicht über die Arten der Finanzierung
2.Innenfinanzierung
2.1 Offene Selbstfinanzierung
2.1.1 Begriff und Arten der Selbstfinanzierung
Begriff Selbstfinanzierung
Selbstfinanzierung ist die Bereitstellung von Ausgewiesener Gewinn
Finanzmitteln aus dem Gewinn des Unternehmens
(Eigenfinanzierung) - Gewinnausschüttung
Die Selbstfinanzierung ist eine Innenfinanzierung
= Einbehaltener Gewinn (Selbstfinanzierung)
und führt zu Eigenkapital
Arten der Selbstfinanzierung
Offene Selbstfinanzierungder von der
Buchführung ausgewiesene Gewinn wird ganz
oder teilweise nicht ausgeschüttet
Stille Selbstfinanzierung Unterbewertung des
Vermögens oder Überbewertung der Schulden
erzielter Gewinn wird geschmälert und stille
Reserven können gebildet werden
2.1.2 Gewinnverwendung bei einer KG
Gesetzliche Gewinnverteilung bei der KG
4% von Kapitalanteil (§ 168 (1) HGB)
Rest im angemessenen Verhältnis (§168 (2) HGB)
Gewinnverwendung beim Kommanditisten
Zunächst zur Auffüllung des Kapitalanteils genutzt
Restbetrag stellt Verbindlichkeit gegenüber der KG dar
Bei Verlust entsteht Verlustforderung gegenüber dem Kommanditisten
In Folge Jahren wird erst wieder das ursprüngliche Kapital hergestellt, bevor Gewinn ausgeschüttet wird
(§169 (1) HGB)
,Selbstfinanzierung bei der KG
Eine Selbstfinanzierung liegt bei der KG vor, wenn der Gewinn (Teile des Gewinns) der Komplementäre (des
Komplementärs) nicht ausgeschüttet wird, sondern auf den Kapitalkonten der Komplementäre stehen bleibt.
Vorgehensweise bei der Gewinnverwendung
1. Berechnung der Kapitalverzinsung
o Im GV festgelegt wie viel von eingezahltem Kapital
o Aufpassen das nur der Teil verzinst wird, der auch eingezahlt ist, der andere wird negativ verzinst
meistens
2. Berechnung des Anteils am Restgewinn
o Restgewinn wird nach in GV festgelegten Teilen aufgeteilt auf die Gesellschafter
o Restgewinn = Jahresgewinn – Verzinsungen
Restgewinn
o Anteilige Verrechnung ∗jeweiliger Anteil
Summe der Verhältnisanteile
3. Vereinfachte Gewinnverteilungstabelle
o Bei Komplementär wird Anteil zur Kapitalvergrößerung genommen
o Bei Kommanditisten wird Anteil ausgezahlt (wenn Teil voll geleistet wurde)
4. Höhe der Selbstfinanzierung
o Eigenkapital zu Ende des Geschäftsjahres - EK zu Beginn
o Wird von volleingezahlter Einlage ausgegangen und Erhöhung des Kapitalanteils des Komplementärs
ausgegangen
2.1.3 Eigenkapitalgliederung und Gewinnverwendung bei einer AG
2.1.3.1 Bilanzierung des Eigenkapitals von Kapitalgesellschaften nach HGB
Gezeichnetes Kapital
Mindestbetrag: 50.000€
In der Satzung festgelegtes Kapital
Ausweis zum Nennwert = Nominalkapital
Rücklagen
Stellen variables EK der AG da
Haftungsmasse und Eigenkapitalbasis wird erhöht
Kapitalrücklagen
o Stammen nicht aus den Gewinnen, sondern aus den Zuzahlungen der Kapitalgeber (Nennwert Aktie 1€
Ausgabekurs 1,50€ 0,50€ Rücklage)
Gewinnrücklage (§§266, 272 (3) HGB)
o Nur Ausweis von erzielten Gewinnen, d.h. durch einbehaltene Gewinne
Gesetzliche Rücklagen (§§150 (1) u. (2) AktG, §272 (2) HGB)
o Sie ist die gesetzlich erzwungene Selbstfinanzierung
o Höchstgrenze: gesetzliche Rücklage + Kapitalrücklage
betragen 10% des Grundkapitals
Andere Gewinnrücklagen (§58 AktG)
o Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest
50% der bisherigen Zwischensumme als Rücklage
eingespartBilanzgewinn und damit die Dividende wird
geschmälert
o Hauptversammlung hat anschließend vier Möglichkeiten um
über Bilanzgewinn(restlicher Jahresüberschuss + Gewinnvortrag) zu entscheiden
Bilanzgewinn wird völlig ausgeschüttet
Aktionäre verzichten teilweise auf die Ausschüttung und stellen diesen Betrag in andere
Gewinnrücklagen ein
, Aktionäre verzichten ganz auf eine Dividende und stellen Bilanzgewinn in andere
Gewinnrücklagen ein
Aktionäre verzichten ganz auf eine Dividende und belassen den Bilanzgewinn als Gewinnvortrag
für das nächste Jahr im Unternehmen
Die Bildung von Kapitalrücklagen ist eine Form der Beteiligungsfinanzierung
Die Bildung von Gewinnrücklagen ist eine Form der Selbstfinanzierung
2.1.3.2 Rechnerischer Ablauf der Gewinnverwendung
1. Berechnung der gesetzlichen Rücklage
o Überprüfen wie viel noch fehlen bis 10%
von Grundkapital
o Von bereinigter Jahresüberschuss 5%
nehmen und schauen ob noch voll
rückgelegt werden kann
2. Berechnung der anderen Gewinnrücklagen
o Zwischensumme ermitteln und davon
50% nehmen
3. Berechnung der Dividende und des
Gewinnvortrags
o Dividende wird entweder von HV
bestimmt oder Rest wird verteilt, wenn Rücklage gebildet wurde
4. Zusammenfassende Übersicht
o Alles wird nochmal schön mit der Übersicht untereinandergeschrieben
Einbehaltene Gewinnanteile werden in der Bilanz der AG unter der Position „Gewinnrücklagen“ ausgewiesen
In Lehrbuch wird auf zwei Arten von Gewinnrücklagen eingegangen
o Die gesetzliche Rücklage (die gesetzlich erzwungene Selbstfinanzierung nach §150 AktG
o Die andere Gewinnrücklagen (die freiwillig vorgenommenen Selbstfinanzierung nach §58 AktG)
2.1.3.3 Ausweis der Gewinnverwendung in der Bilanz
Aufstellung der Bilanz ohne Berücksichtigung der Ergebnisverwendung
Ergebnisverwendung wird im Anhang ausgewiesen
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag wird in der Bilanz ausgewiesen
Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Berücksichtigung der Ergebnisverwendung durch Vorstand und
Aufsichtsrat
Hierbei wird der Bilanzgewinn errechnet und dieser dann in die Bilanz
geschrieben, von dem Jahresüberschuss werden Rücklagen (gesetzliche Rücklage +
andere Gewinnrücklagen) abgezogen sonst nichts
Aufstellung der Bilanz unter vollständiger Berücksichtigung der
Ergebnisverwendung nach Beschluss der Hauptversammlung (§58 AktG)
Der Bilanzgewinn wird zur Dividendenausschüttung verwendet und in Bilanz wird
der Gewinnvortrag geschrieben, der verbleibt oder die anderen Gewinnrücklagen,
die aufgrund der HV zusätzlich gebildet wurden
2.1.3.4 Auflösung von Rücklagen zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags
Auflösung von Kapitalrücklagen und gesetzlicher Rücklage (§150 (3) u. (4) AktG)
Kein Überschreiten der 10% oder in der Satzung festgelegten Höhe des Grundkapitals, so kann eine Rücklage
aufgelöst werden, wenn ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr sowie eine Auflösung anderer Gewinnrücklagen
nicht zur Deckung ausreichen
Die Wahl der aufzulösenden Rücklage liegt im Ermessen der AG
Übersteigt die Summe aus Kapitalrücklage und gesetzlicher Rücklage die vorgeschriebene Grenze, so darf der
übersteigende Betrag zum Ausgleich eines Verlustvortrags verwendet werden, solange er nicht durch einen
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist
Aber es ist unzulässig, gleichzeitig Gewinnrücklagen zur Gewinnausschüttung aufzulösen
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