Finanzierung und Controlling Sozialwirtschaft (DLBSOFCSW01)
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1.1 Anforderungen des sozialwirtschaftlichen Sektors an das
Rechnungswesen
Sozialwirtschaft
§ Bereich des Wirtschaftens, in dem das individuelle und gemeinsame Wohlergehen von Menschen
das Sachziel ist.
§ Seit 1990 weitrechende Veränderungen
o Finanzierung über Entgelte
o Gleichstellung freigemeinnütziger und freigewerblicher Anbieter
§ Gewinnmaximierenden Unternehmen
• Hauptziel ist die Betriebswirtschaft
§ Bedarfsdeckenden Unternehmen
• Hauptziel ist die Gemeinnützigkeit
• Dienstleistungsunternehmen
o keine Lagerbarkeit / zeitliche Bindung
§ Das ökonomische Prinzip in der Sozialwirtschaft:
o Maximiere die soziale Leistung bei festgelegtem (öffentlichen) Budget
o Minimiere den Aufwand bei gegebener Sozialleistung.
§ Merkmale:
o Organisationen, soziale Dienste, Einrichtungen und andere Unternehmungen, die zu
sozialen Zwecken betrieben werden
§ Juristische Personen
• Vereine etc.
o Deckung des Humanbedarfs
o Behandlung komplexer Bedarfssituationen
o Festlegung von Kosten und Entgelten durch das Unternehmen ist nicht möglich
§ Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis
Praxisbeispiel Altenpflege
§ Versorgungsvertrages mit den Pflegekassen zur Schaffung von Angebot ist notwendig
o Vereinbarungen zur Qualität und Personalausstattung
§ Preisfindung erfolgt durch das Pflegesatzverfahren
§ Organisationen sind nicht frei in ihren Entscheidungen
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,3 Sektoren-Modell
§ 1. Markt
§ 2. Staat
§ 3. Non-Profit Sektor (Dritter Sektor)
o Freie Wohlfahrtspflege
§ Tragende Säule der Sozialwirtschaft
§ Dienste und Einrichtungen die freigemeinnützig organisiert sind und im sozialen
Bereich ebenso wie im Gesundheitswesen tätig sind.
• Arbeiterwohlfahrt (AWO)
• Deutsche Caritasverband (DCV)
• Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (Der Paritätische)
• Deutsche Rote Kreuz (DRK)
• Diakonie Deutschland
• Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST).
Sozialleistungsträger (Öffentliche Hand)
§ Für Sozialleistungen zuständige Körperschaften, Anstalten und Behörden
§ Aufgaben:
o Entscheidung über Art, Maß und Umfang der Leistungen entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben
o Übernahme der Aufwendungen/Kosten
o Erfüllung des gesetzlichen Auftrags
§ Knappheitsprinzip
• Möglichst geringer Einsatz öffentlicher Mittel und knappe Bereitstellung
von Ressourcen für Leistungserbringer
o Ökonomischem Handeln wird wichtig
Rechnungswesen in der Sozialwirtschaft
§ Orientiert sich an gemeingültigen Grundlagen
o Buchhaltung
§ Erfassung aller monetären Vorgänge
o Jahresabschluss
§ Wirtschaftliche Zusammenfassung der zurückgelegenen Periode
o Kosten- und Leistungsrechnung
§ Zur Nutzung und Steuerung der Buchhaltungsdaten
§ Vergleich Sollkosten/Istkosten
o Controlling
§ Liefert Managementinformationen zur Steuerung der Organisation
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,Das kameralistische Rechnungswesen
§ Rechnungswesen der öffentlichen Hand.
§ Haushalt wird als gegeben betrachtet und die Planung für eine bestimmte Periode
(Haushaltsjahr) festgelegt.
o Der Haushaltsplan (Einnahmen und Ausgaben) bleibt bis zum Ende der Periode erhalten,
reicht dieses nicht aus, wird ein Nachtragshaushalt notwendig und Gelder aus anderen
Bereichen werden umgeschichtet.
§ Folge: Nicht notwendige Anschaffungen werden getätigt, um das Budget zu
verausgaben und um in der neuen Periode ein identisches Budget zu erhalten.
• = Dezemberfieber
o Im Vordergrund der Kameralistik steht die Erfassung sämtlicher Ist-Ein-/Ausgaben im
Vergleich zu den im Haushaltsplan vorgesehen Werten.
§ Es kann sein, dass die Bewilligung für Träger aufgrund der Haushaltsvorgaben
erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann
o Für eine Flexibilität im Budget, werden ungenau Kostenbereiche definiert, um dann
anfallende Kosten dort unterzubringen.
o Kritik:
§ Flexible Anpassungen werden durch das System (Kameralistik) verhindert
§ Veränderungen in den Finanzen sind nicht sichtbar
• Abschreibungen
• Wertverlust
§ Doppik
§ Doppelte Buchhaltung in den Konten „Soll und Haben“. ==> Bilanz
o Alle Geschäftsfälle werden mit Belegen erfasst und auf mindestens 2 Konten verbucht.
§ Unterschied zur Kameralistik
§ Es existieren keine großen Budgets, welche eingehalten werden müssen
o Qualitativ hochwertige Transparenz der Finanzen entsteht.
§ Abschreibungen
§ Wertverlust
1.2 Wichtige Kennzahlen in Abhängigkeit von der Finanzierungsart
§ Kennzahlen in der Sozialwirtschaft sind schwierig.
o Viele Einflussfaktoren
§ Politik
• Gesetzte
• Finanzierungsgrundlagen
§ Gesellschaft
§ Individuen
§ Personenbezogene Leistungen können nur schwer in einen monetären Wert verpackt werden, da
es um Wirkung und Nutzen geht.
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, Finanzierungsarten
Außenfinanzierung
§ Finanzierung durch Eigentümer / Kreditgeber.
o Kapitalausstattung erfolgt zunächst durch Eigentümer
§ Einzelunternehmen
• Eigentümer
§ Personengesellschaften
• Gesellschafter
§ Kapitalgesellschaften
• Anteilseigner
o Kreditgeber können sein:
§ Banken
§ Privatpersonen
§ Öffentlichen Hand
Innenfinanzierung
§ Kapitalfluss, welcher aufgrund der Leistungsprozesse innerhalb des Unternehmens entsteht.
o Nicht abhängig von Kreditgebern
Umverteilung durch Eigen- Fremdfinanzierung
auf der Aktivseite der Bilanz.
Selbstfinanzierung
§ Finanzierung der öffentlichen Hand über Entgelte
Finanzierung aus Abschreibungen
Ein Altenhilfeträger errichtet ein Seniorenheim mit einem Gesamtwert von zehn Millionen Euro. Er
kalkuliert dabei eine lineare Abschreibung über 25 Jahre und somit 4 % pro Jahr. Dies entspricht einem
Jahreswert in Höhe von 400.000 Euro. Somit ist davon auszugehen, dass in 25 Jahren die Immobilie
abgeschrieben und dem Altenhilfeträger zur Reinvestition erneut Mittel in Höhe von zehn Millionen Euro
zur Verfügung stehen, um einen Ersatzbau zu stellen.
§ Lineare Abschreibung
o Die Anschaffungskosten für Anlagegüter werden in gleichen Größen auf die
Nutzungsdauer zugeteilt.
o Beispiel: Anschaffung eines Autos zu 10.000 Euro; Nutzungsdauer zehn Jahre. Dies ergibt
eine Abschreibung (Wertverlust) von 1.000 Euro pro Jahr
§ Wird das Haus 40 Jahre genutzt ergibt sich eine kalkulatorische Abschreibungshöhe von 250.000
Euro – 150.000 Euro weniger als in der Abschreibungsvariante über 25 Jahre.
o Je nach Variante der Abschreibung ergibt sich eine Mehr- oder Minderbelastung für die
Innenfinanzierung.
§ Differenzen können kurz- oder mittelfristig das zur Verfügung stehende Kapital
der Unternehmung beeinflussen.
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