Kommunale Hochschule Für Verwaltung In Niedersachsen
Gewerberecht
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Zusammenfassung Prüfungsschema und Übersicht Gewerberecht
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Course
Gewerberecht
Institution
Kommunale Hochschule Für Verwaltung In Niedersachsen
Prüfungsschema Gewerberecht - Prüfung rund um ein Gewerbe. Ist der Gewerbebetreibende zuverlässig? Was sind Tatsachen? Was für gewerbliche Eingriffsgrundlagen gibt es? Spezielle Gewerbeformen.
Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen
Gewerberecht
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Gewerberecht
Prüfungsschema:
AZ
Rechtmäßigkeitsprüfung Art. 20 III GG
RGL
Formelle RMK:
- Zuständigkeit:
1. Sachlich: § 155II GewO, § 1 I 1 Zust-VO, Anlage Zust-VO Lfd. Nr. 1 oder andere, falls
Ausnahme vorhanden
2. Örtlich: § 3 VwVfG bzw. § 35 VII GewO
- Verfahren:
1. Anhörung: § 28 VwVfG, Anhörung IHK § 35 IV GewO
2. Ausgeschlossene Person: § 20 VwVfG
3. Befangenheit: § 21 VwVfG
Materielle RMK:
- TBM
- RF
Entscheidungsvorschlag
Gewerbebegriff:
- Auf Dauer: nachhaltige planmäßige Tätigkeit, nicht nur vorübergehend, auf zufällige Zeit
- Gewinnerzielungsabsicht: unmittelbarer oder mittelbarer Vorteil, führt zu nennenswerten
Überschuss der eigenen Aufwendungen
- Selbstständig: eigene Rechnung und eigene Gefahr
- Erlaubt: generell verboten oder sozial unwertig
- Urproduktion: Erzeugung roher Naturprodukte, Problemfall Landwirtschaft (bei gewisser
Größe Gewerbe möglich)
- Freie Berufe: wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten, höherer
Bildungsabschluss
- Verwaltung eigenen Vermögens: berühren Schutzzweck der GewO nicht, kommt dem
Gesamtbild nach den allgemeinen Vorstellungen einem Gewerbe gleich?
Unzuverlässigkeit:
- Bietet keine Gefahr, dass Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausgeübt wird
- Nicht ordnungsgemäß, wenn Inhaber nicht in der Lage ist, die im öffentl. Interesse zu
fordernde einwandfreie Führung seines Gewerbes zu gewährleisten
- Vielzahl von kleineren verstoßen = Unzuverlässig, wenn Hang zur Missachtung der
Berufspflichten ersichtlich ist
🡺 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Verletzung steuerlicher Pflichten, Nichtentrichtung
von Soz.vers.beiträgen, mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Tatsachen:
- Beweis zugängliche Geschehnisse
Erforderlich:
- Nicht durch andere Mittel abwendbar
- In § 35 GewO kein Ermessen, aber Erforderlich muss geprüft werden
, Strohmann:
- Vorschiebung eines Gewerbetreibenden zur Verschleierung der wirtschaftlichen Verhältnisse
des echten Gewerbetreibenden
- Gibt nur seinen Namen her, gilt als Aushängeschild
- Untersagungsverfügung darf gegen beide gerichtet werden (gegen GmbH und
Geschäftstführer)
- Kann auch eine juristische Person
- Anzeigepflicht entfällt nicht, wenn Behörde bereits Kenntnis hat
§ 35 GewO
- Untersagung Ausübung, wenn Geschäftsführer unzuverlässig? Ja, § 35 I 1 Alt.2
- Untersagung auch gegen Geschäftsführer? Ja, § 35 VII a 1
- Wiedergestattung des Gewerbes § 35 VI GewO, wenn Antrag gestellt wird und keine
Unzuverlässigkeit, Sperrfrist 1 Jahr
Gewerbliche Eingriffsgrundlagen:
- § 49 II Nr.3 VwVfG: erforderliche Zuverlässigkeit für das Bewachungsgewerbe ist nach einem
Jahr nicht mehr gegeben
- §15 II 1 GewO: Spielhallenbetrieb ohne Erlaubnis
- § 33d IV GewO: Erlaubnis der gewerbsmäßigen Speile soll entzogen werden
- § 35 I 1 GewO: Betrieb soll aufgrund von Steuerschulden geschlossen werden (erlaubnsifrei,
wenn erlaubnispflichtig, dann nach § 49 VwVfG
Gefährdung des öffentlichen Interesses:
- Der Widerruf muss zur Abwehr eines sonst drohenden Schadens für ein wichtiges
Gemeinschaftsgut geboten sein.
- Nur durch VA bedingte konkrete Gefährdung
- Gefährdung muss im Zusammenhang mit der Änderung der Tatsache stehen
Reisegewerbe:
- Reisegewerbe vorliegend? § 55 I Nr. 1 GewO
- Reisegewerbekartenfrei? § 55a,b GewO
- Verbotene Tätigkeit? § 56 GewO
- Bei Prüfung des Reisegewerbes muss auch die Definition des Gewerbes geboten sein
- Reisegewerbekarte wegen Verurteilungen aufheben? § 49 II 1 Nr. 3 VwVfG
- Reisegewerbetätigkeit aufgrund Betrug untersagen (erlaubnisfrei)? § 59 S1 GewO
- A ist Angestellter und verhält sich betrügerisch im Verkauf, kann Beschäftigung des A
untersagt werden? § 60 GewO
- Erweiterung von Mode auf Goldschmuck untersagen? § 60d GewO
- Reisegewerbekarte nicht vorzeigen kann, untersagen? § 60c I 1 GewO
Rückgabe von Urkunden und Sachen § 52 VwVfG
- Unwirksamer VA: fehlende wirksame Bekanntgabe, Widerrufender VA unanfechtbar,
Nichtigkeit, Befristung abgelaufen, auflösende Bedingung tritt ein, Tod, sofortige Vollziehung
- Gegenstand der Rückforderung: Urkunden = schriftlich verkörperte Gedankenäußerungen,
Ausweise, Bescheinigungen, Patente, Zertifikate, Zeugnisse, etc, Sachen = körperliche
Gegenstände, die die Nachweisfunktion der Rechte aus einem VA erfüllen, Marken, Plaketten,
Schilder, Siegel, etc.
- Ermessensentscheidung
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