Rechnungswesen = Kerninstrument der Geschäftsführung zur Überwachung, Steuerung und
Kontrolle des betrieblichen Leistungsprozesses sowie der Leistungsverwertung. Es liefert die dazu
benötigten Kennziffern. Das Unternehmensgeschehen wird zahlenmäßig in Mengen- und
Wertgrößen erfasst, verrechnet und ausgewertet.
Als Hauptaufgaben des betrieblichen Rechnungswesens gelten folgende drei Bereiche:
▪ Dokumentation: Rechenschaftslegung und Information über die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens;
▪ Planung/Disposition: Bereitstellung von Unterlagen für die Geschäftsleitung als Grundlage für
Planung und Disposition;
▪ Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität: Vergleich von Ist- und Soll-Größen sowie
Abweichungsanalyse.
Aufgaben des Rechnungswesens:
Dokumentation
Kontrolle
Disposition und Planung
Die Ausrichtung im Rechnungswesen lässt sich nach unterschiedlichen Kriterien gliedern und
charakterisieren:
▪ Informationszielgruppe: extern oder intern;
▪ Wiederholungscharakter: laufend oder fallweise;
▪ Zeitbezug: Zeitraum oder Zeitpunkt;
▪ Sachbezug: Gesamtunternehmen, Teilbereiche oder Produktebene;
▪ Erfasste Wertkategorien: Einzahlung/Auszahlung, Einnahmen/Ausgaben, Ertrag/Aufwand oder
Leistung/Kosten.
Hinsichtlich der primären Zielgruppe unterteilt sich das betriebliche Rechnungswesen in einen
internen und einen externen Bereich. Zum externen Rechnungswesen gehört die Buchhaltung, zum
internen die Kosten- und Leistungsrechnung, die Planung sowie die Statistik. Eine strikte Trennung
der Informationszielgruppe in eine externe, also Unternehmensdaten für
Unternehmensaußenstehende, und eine interne Zielgruppe, also Unternehmensdaten für die
Geschäftsführung, verschwindet heutzutage immer mehr. Alle Teilbereiche produzieren Daten, die
sowohl für interne als auch externe Zielgruppen relevant sind. Die Übergänge sind aufgrund des
Datenaustauschs fließend und die Teilbereiche sind sehr stark miteinander verbunden.
, Datenfluss des internen und externen Rechnungswesens
Externes Rechnungswesen: Buchhaltung
Internes Rechnungswesen: Kosten- und Leistungsrechnung, Planung, Statistik
1.1 Buchhaltung
EXTERNES RECHNUNGSWESEN
Die Buchhaltung stellt das externe Rechnungswesen eines Unternehmens dar. Sie bildet
beispielsweise die Grundlage für die abzuführenden Steuern oder den anzufertigenden
Jahresabschluss. Daneben ist die Buchhaltung aber auch der Datenlieferant für andere Teile des
betrieblichen Rechnungswesens, um etwa bei der Festsetzung der Marktpreise des Produkts die
realen Kosten zu berücksichtigen. Die Finanzbuchhaltung oder auch Geschäftsbuchhaltung dient
vorrangig der Dokumentation der finanziellen Beziehungen zur Außenwelt. Im Gegensatz zur
Planungsrechnung handelt es sich bei der Finanzbuchhaltung um eine reine
Vergangenheitsrechnung, die nur über die Geschäftsvorfälle eines abgelaufenen Geschäftsjahres
informiert. Damit ist sie eine Zeitraumrechnung, wobei das abgelaufene Geschäftsjahr meist das
Kalenderjahr ist.
Informationsadressaten sind nicht die Unternehmensleitung, sondern in erster Linie Anteilseigner,
Gläubiger und der Fiskus, was Konsequenzen für den Inhalt hat: Dem Unternehmen wird durch
Gesetz und Rechtsprechung weitgehend vorgeschrieben, was es als Vermögen und Schulden und was
als Aufwendungen und Erträge ausweisen darf. Bei der Finanzbuchhaltung handelt es sich zudem um
eine pagatorische Rechnung. Das bedeutet, dass nur an geleistete, empfangene oder antizipierte
Zahlungsvorgänge angeknüpft wird. Vorgänge mit der Umwelt stehen also im Vordergrund. Somit
sind Aufwendungen und Erträge in einer externen Erfolgsrechnung nichts anderes als abgeleitete
Ausgaben bzw. abgeleitete Einnahmen. Dazu gibt es gesetzlich vorgeschriebene
Periodisierungsprinzipien, um zu einer für externe Zwecke vernünftigen Erfolgsrechnung zu gelangen.
Demgegenüber ist die Kosten- und Leistungsrechnung (auch als Betriebsbuchhaltung umschrieben)
keine pagatorische, sondern eine kalkulatorische Rechnung, die sich auf Realgüterbewegungen
bezieht. Elemente der Finanzbuchhaltung sind die laufende Buchführung (Buchhaltung) über die
Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres und die Erstellung eines Jahresabschlusses am Ende eines
Geschäftsjahres. Der Begriff Geschäftsvorfall bezeichnet jeden Vorgang, der die Höhe des Vermögens
oder der Schulden bzw. die Vermögens- oder die Schuldenstruktur einer Unternehmung verändert.
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