stationäres Gesundheitssystem
Legaldefinition
nach SGB
o dient Krankenhausbehandlung/Geburtshilfe
o steht unter fachlich-medizinischer Leitung, verfügt über ausreichend
diagnostische und therapeutische Möglichkeiten und arbeitet nach
anerkannten wissenschaftlichen Methoden
o kann jederzeit mittels ärztlichem und medizinisch-technischen Personal
und dessen Hilfeleistung Krankheiten von Patienten erkennen, heilen,
Beschwerden lindern oder Verschlimmerung verhüten
o kann Patienten 24h unterbringen und pflegen
Zugang
generell: ambulant vor stationär
Erst nach Prüfung durch Krankenhaus, ob ambulante, teilstationäre, vor-/
nachstationäre Versorgung einschließlich häuslicher Pflege nicht ausreicht,
erfolgt stationäre Aufnahme!
o Notfälle
= nur 41% werden aufgenommen
Arzt in Notaufnahme entscheidet über stationäre Aufnahme!
o Einweisung
= Mehrheit der Aufnahmen
1. Medizinische Notwendigkeit der stationären Versorgung wird durch
niedergelassenen Arzt festgestellt
2. Einweisung ins Krankenhaus mittels Standardformulars mit Angabe zweier
nächstgelegener geeigneter Häuser
3. endgültige Entscheidung über die Aufnahme durch das Krankenhaus
, Krankenhausmerkmale
o Versorgungsstufen
= länderabhängig
Generell besteht Bedarf von chirurgischer und internistischer
Behandlung, da Behandlungsanlässe vorwiegend in diesem Bereich liegen!
regional
Grundversorgung
= Innere und/oder Chirurgie
Regelversorgung
= Innere/Chirurgie/Gynäkologie + weitere Fachabteilung(en)
überregional
Schwerpunktversorgung
Regelversorgung + überregionalversorgende Schwerpunktabteilung
Maximalversorgung
i.d.R. >1000 Betten verteilt auf wesentliche Fächer und Subspezialisierungen
o Organisation
drei Säulen
Verwaltung
ärztlicher Dienst
pflegerischer Dienst
bei Klinikketten reicht eine Betriebsleitung aus
bei Unikliniken zusätzlich: Fakultät
Berufsgruppen
Pflegedienst
ärztlicher Dienst
medizinisch-technischer Dienst
Funktionsdienst
Andere
Legaldefinition
nach SGB
o dient Krankenhausbehandlung/Geburtshilfe
o steht unter fachlich-medizinischer Leitung, verfügt über ausreichend
diagnostische und therapeutische Möglichkeiten und arbeitet nach
anerkannten wissenschaftlichen Methoden
o kann jederzeit mittels ärztlichem und medizinisch-technischen Personal
und dessen Hilfeleistung Krankheiten von Patienten erkennen, heilen,
Beschwerden lindern oder Verschlimmerung verhüten
o kann Patienten 24h unterbringen und pflegen
Zugang
generell: ambulant vor stationär
Erst nach Prüfung durch Krankenhaus, ob ambulante, teilstationäre, vor-/
nachstationäre Versorgung einschließlich häuslicher Pflege nicht ausreicht,
erfolgt stationäre Aufnahme!
o Notfälle
= nur 41% werden aufgenommen
Arzt in Notaufnahme entscheidet über stationäre Aufnahme!
o Einweisung
= Mehrheit der Aufnahmen
1. Medizinische Notwendigkeit der stationären Versorgung wird durch
niedergelassenen Arzt festgestellt
2. Einweisung ins Krankenhaus mittels Standardformulars mit Angabe zweier
nächstgelegener geeigneter Häuser
3. endgültige Entscheidung über die Aufnahme durch das Krankenhaus
, Krankenhausmerkmale
o Versorgungsstufen
= länderabhängig
Generell besteht Bedarf von chirurgischer und internistischer
Behandlung, da Behandlungsanlässe vorwiegend in diesem Bereich liegen!
regional
Grundversorgung
= Innere und/oder Chirurgie
Regelversorgung
= Innere/Chirurgie/Gynäkologie + weitere Fachabteilung(en)
überregional
Schwerpunktversorgung
Regelversorgung + überregionalversorgende Schwerpunktabteilung
Maximalversorgung
i.d.R. >1000 Betten verteilt auf wesentliche Fächer und Subspezialisierungen
o Organisation
drei Säulen
Verwaltung
ärztlicher Dienst
pflegerischer Dienst
bei Klinikketten reicht eine Betriebsleitung aus
bei Unikliniken zusätzlich: Fakultät
Berufsgruppen
Pflegedienst
ärztlicher Dienst
medizinisch-technischer Dienst
Funktionsdienst
Andere