Ingewahrsamsnahme §§ 35 ff. PolG
- greift in das Grundrecht der persönlichen Freiheit des Art. 2 Abs. 2 S.2 iVm Art. 104 GG ein
„Freiheitsentziehung"
- aufgrund der ihr immanenten Duldungsanordnung ergeht Ingewahrsamnahme in Handlungsform
des Verwaltungsaktes (§35 S. 1 VwVfG)
- definiert als : „ (zeitlich befristetes) Festhalten einer Person an einem eng umgrenzten Ort gegen
oder ohne ihren Willen“
- „Verbringungsgewahrsam“ ist Keine Ingewahrsamsnahme iSd Gesetzes
- §38 Aba. 1 Nr. 3 PolG maximal 48h ; freies Recht zum „Ausschöpfen"gibts nicht !
—> unverzüglich richterliche Entscheidung herbeizuführen
1) Der Schutzgewahrsam §35 Abs. 1 Nr. 1 PolG
- wenn dies in zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib und Leben erforderlich ist,
insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet "
- Handeln im Interesse des Betroffenen selbst
- Schutzgewahrsam gibt kein Recht , gegen erkennbar freiverantwortliche Selbstgefährdung des
Einzelnen vorzugehen (außer bei Selbsttötungsversuch)
- auch in §24 Abs. 1 Nr. 12 OBG als Befugnisnorm des OBG
2) Der Präventiv" - oder „Unterbindungsgewahrsam“ §35 Abs. 1 Nr. 2 POLG
- wenn sie „unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern"
- vorläufige Ingewahrsanahme um später umfassende Gefahrenbewertung vorzunehmen, ist
unzulässig
- Qualifikationserfordernis einer „erheblichen Bedeutung"bezieht sich allein auf drohende oder fort
dauernde Ordnungswidrigkeiten, nicht Straftaten
—> kommt auf den Grad der konkreten Beeinträchtigung polizeilicher Schutzgüter an
-„Ketteningewahrsamnahme“ notorischer Straftäter ,abzulehnen, da die Präventiv - polizeiliche
ingewahrsamnahme nicht als Instrument eingesetzt darf zur faktischen Unterbringung
- die unmittelbare Verlängerung einer (laufenden) Ingewahrsamnahme
ist nach § 38 AbS 2 Nr. 1 PolG in jedem Fall nur einmalig und zur Verbrechensbekämpfung zulässig
- maximale Dauer dieser Verlängerung beträgt 14 Tage
The benefits of buying summaries with Stuvia:
Guaranteed quality through customer reviews
Stuvia customers have reviewed more than 700,000 summaries. This how you know that you are buying the best documents.
Quick and easy check-out
You can quickly pay through credit card or Stuvia-credit for the summaries. There is no membership needed.
Focus on what matters
Your fellow students write the study notes themselves, which is why the documents are always reliable and up-to-date. This ensures you quickly get to the core!
Frequently asked questions
What do I get when I buy this document?
You get a PDF, available immediately after your purchase. The purchased document is accessible anytime, anywhere and indefinitely through your profile.
Satisfaction guarantee: how does it work?
Our satisfaction guarantee ensures that you always find a study document that suits you well. You fill out a form, and our customer service team takes care of the rest.
Who am I buying these notes from?
Stuvia is a marketplace, so you are not buying this document from us, but from seller hannah46. Stuvia facilitates payment to the seller.
Will I be stuck with a subscription?
No, you only buy these notes for $7.91. You're not tied to anything after your purchase.