o Setzen einen Vertrag zwischen den Parteien voraus (a.g. Sekundäransprüche)
o Ansprüche wegen
o Ausschluss der Leistungspflicht § 275 Abs.4, §§ 280, 283-285, 311a Abs.2
o Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels §§ 437 Nr.3, 280- 283
o Leistungsverzögerung §§ 280 Abs.1,2 ,286
o Anspruch wegen Störung der Geschäftsgrundlage § 313 Abs.1
2. Vertragsähnliche Ansprüche
o Setzen keinen Vertrag voraus, wirken aber ähnlich
o Es kommt zu keinem Abschluss des Vertrages
o Ansprüche aus
o §§ 280 Abs.1, 311 Abs.2 & 3, 241 Abs.2 (c.i.c)
o Geschäftsführung ohne Auftrag §§ 677 ff
3. Gesetzliche Ansprüche
o Setzen keinen Vertrag voraus
o Entstehen nur durch Erfüllung ihrer gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen
o Prüfungsreihenfolge
I. Dingliche Ansprüche
o Ansprüche, die dem Schutz & der Verwirklichung dinglicher
Rechte dienen.
o Ein dingliches Recht ist das Recht einer Person zur
unmittelbaren Herrschaft über eine Sache
o Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den
unrechtmäßigen Besitzer § 903
II. Delikte Ansprüche
o Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff.)
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, BGB AT - Lernskript 1. Semester WS 20/21
o Bezwecken den Ersatz von Schäden, die durch ein
rechtswidriges & schuldhaftes Verhalten des Schädigers
entstanden sind
III. Bereicherungsrechtliche Ansprüche
o Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
o §§ 812 ff
o Dienen der Rückgängigmachung ungerechtfertigter
Vermögensverschiebungen
(2) Universalprogramm
I. Anspruch entstanden
1. Anspruchsvoraussetzungen
2. Keine rechtshindernden Einwendungen
3. Rechtsfolgen
II. Anspruch (nicht) erloschen
1. Voraussetzungen rechtsvernichtender Einwendungen
2. Kein Ausschluss
III. Anspruch durchsetzbar
1. Keine rechtshemmende Einrede
a) Einrede erhoben
b) Voraussetzungen
c) Kein Ausschluss
2. Kein § 242
I. Anspruch entstanden
1. Anspruchsvoraussetzungen
o Tatbestand der Anspruchsgrundlagen erfüllt? (Subsumtion)
2. Keine rechtshindernden Einwendungen
o greift eine Gegennorm ein, die eine Entstehung des Anspruchs von Anfang
an verhindert? (erkennbar an der Formulierung „RG ist nichtig, wenn“
3. Rechtsfolgen
o liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor & es greifen keine
rechtshindernden Einwendungen ein ist abschließend die Rechtsfolge
festzustellen
à Vertragliche Ansprüche: §§ 133, 157 > §§ 269, 271 > §§ 133,157
> § 242
à Gesetzliche Ansprüche: §§ 249 ff.
II. Anspruch (nicht) erloschen
o Voraussetzungen einer rechtsvernichtenden Einwendung (Gegennorm)
vorliegen und ob diese nicht ausgeschlossen ist (Formulierung
„erloschen“) à greift eine solche Gegennorm durch, so führt dies dazu
dass der Anspruch nicht mehr besteht
1. Voraussetzungen rechtsvernichtender Einwendungen
2. Kein Ausschluss
III. Anspruch durchsetzbar
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