1. Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung
Das Grundgesetz hat Vorrang vor allen anderen deutschen Gesetzen
Gesetze müssen mit GG in Übereinstimmung stehen
GG kann nur durch 2/3-Mehrheit des Bundestages und 2/3-Mehrheit des Bundesrates geändert
werden
Kern des Grundgesetzes:
Artikel 1
Sagt jeder Mensch ist wertvoll
Schützt den Menschen in seiner Würde
Die Würde des Menschen ist unantastbar und darf nicht verletzt werden
Artikel 20
,,Verfassung in Kurzform“
Legt 5 Grundprinzipien fest
o Demokratie (repräsentative Demokratie)
o Sozialstaat (zusammen mit Artikel 1)
o Republik
o Föderalstaat (Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern genau geregelt)
o Rechtsstaat (E, L, J sind an Verfassung gebunden)
Artikel 79
,,Ewigkeitsklausel“ Artikel 1
Unabänderbarkeit der Artikel 1 und 20
Sichert die 5 Grundprinzipie n
Artikel 20 Artikel 79
,Grundrechte
Schützen den Freiraum jeden einzelnen
Art. 1-19 besondere Wichtigkeit, deshalb am Anfang
Grundrechte = Abwehrrechte/Schutzrechte gegenüber dem Staat
Müssen durch den Staat mit Gesetzen gesichert werden
Begrenzen die Macht des Staates
Grundrechte teilen sich in Menschen- und Bürgerrechte auf:
Menschenrechte Bürgerrechte
Alle Menschen besitzen von Geburt an Alle deutschen Staatsbürger besitzen
Menschenrechte, z. B. Gleichheit vor diese, z. B. Wahlrecht,
dem Gesetz, Unverletzlichkeit etc. Versammlungsrecht, Freizügigkeit etc.
Das Grundgesetz teilt sich in vier Gruppen auf:
Gleichheitsrechte Freiheitsrechte
Menschenwürde, Gleichheit vor Besonderes Gewicht = stehen
dem Gesetz am Anfang
Menschenwürde,
Religionsfreiheit, …
Verfahrensrechte Teilhaberechte
Formelle Rechte Keine Benachteiligung
Rechtsweggarantie, Recht auf Behinderter, Asylrecht, Recht
richterliches Gehör, … auf Schulwesen, etc.
, Die Achtung der Menschenwürde und die Grund- und Menschenrechte sichern die materielle
Rechtsstaatlichkeit
Grundprinzipien
Rechtssicherheit (alles staatliche Handeln ist an das Gesetz gebunden)
Rechtsgleichheit (alle Bürger sind gleich vor dem Gesetz)
Rechtsschutz (unabhängige Gerichte schützen die Bürger vor willkürlichen Eingriffen des Staates)
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Eignung von staatlichen Maßnahmen)
Grundgesetz hat Vorrang vor Gesetzgebung
Rechtsstaatlichkeit
In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen
sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung
haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung
gebunden.
Das Handeln der staatlichen Organe ist…
1. Dem Grundgesetz untergeordnet
2. Richterlicher Kontrolle unterlegen
Machtbegrenzung des Staates durch Verfassung
Staatliche Willkür ist ausgeschlosse n
Folgt der Idee der Gerechtigkeit
Unabhängigkeit der Gerichte von politischen Weisungen
effektive Kontrolle der Politik
Gewaltenteilung
Grundrechtsschutz
o Bürger verfügen über subjektive Rechte
o Freiheitssicherung durch Staat
Bundesstaatlichkeit
Föderalismus: mehrere Gliedstaaten bilden gemeinsam einen Bund
Staatliche Aufgaben werden z wischen der Bundeseben e (bspw. Verteidigung) und den Gliedstaaten
(bspw. Bildung) aufgeteilt (Kompetenzverteilung ) Aufteilung durch Gesetze GG Art. 72-74
Beteiligung Länder an Entscheidungen auf Bundesebene/Gesetzgebung durch den Bundesrat
Kein Zwang zur Beibehaltung der aktuellen Form des Föderalismus (Neugliederung der Länder)
Kooperativer Föderalismus: wechselseitige Beziehung von Bund und Ländern bei bestimmten
Aufgaben
Exekutivföderalismus: enge Verzahnung der Bundes- und Länderexekutiven
, Republik
Andere Staatsformen (bspw. Monarchie) ausgeschlossen
Wahl der Ämter und Organe auf bestimmte Zeit indirekt oder direkt vom Volk
Freiheitliche antidiktatorische Staatsform
Demokratie
Souveränität des Volkes: Legitimationsquelle der politischen Macht
Bürger besitzen Freiheitsrechte zur freien Meinung und Wahl
Faire Wahlen für alle erwachsenen Staatsbürger
Pluralismus: freier Wettbewerb zwischen politischen Alternativen
Repräsentative Volksvertretung: Interessen der Bürger durch gewählte Repräsentanten vertreten
Parlamentarismus: Versammlung von Vertretern des Volkes (Parlament: Bundestag, Bundesrat)
bestimmen über Gesetzgebung
Mehrheitsprinzip
Sozialstaatlichkeit
Grundsicherung der Bürger (Pflicht des Staates) → Gleichberechtigung
Sozialer Ausgleich für ein Mindestmaß an Wohlergehen aller Bürger
Daseinsvorsorge zugunsten des Einzelnen (Gesundheitsvorsorge, Schulwesen)
Zwangsversicherung (Vorsorge Krankheit, Alter)
Rechte der sozialen Teilhabe (Koalitionsfreiheit)
Berücksichtigung in verschiedenen Politikbereichen (Wohnungsbaupolitik, Steuerpolitik)
Sozialpolitik
Fürsorgeanspruch im Falle verschuldeter oder unverschuldeter Bedürftigkeit (Sozialhilfen)
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