100% satisfaction guarantee Immediately available after payment Both online and in PDF No strings attached
logo-home
Zusammenfassung Familienrecht $6.56   Add to cart

Summary

Zusammenfassung Familienrecht

 9 views  0 purchase
  • Course
  • Institution

Dies ist eine Zusammenfassung vom Lehrmittel W&G. Sie ist vor allem für KV Lernende geeignet. Aber ist auch für alle anderen sehr hilfreich.

Preview 2 out of 9  pages

  • May 5, 2024
  • 9
  • 2023/2024
  • Summary
avatar-seller
Wirtschaft Kapitel 8 –
Familienrecht
Gesellschaftlicher Wandel

Unsere Lebensformen haben isch in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Immer mehr Personen
leben allein, und neben der klassischen Familie haben sich neue Formen des Zusammenlebens
etabliert: Wohngemeinschaften, Paare ohne Trauschein, Alleinerziehende, Patchworkfamilie.

Rechtsformen

Aus rechtlicher Sicht werden heute drei Formen des Zusammenlebens zweier Personen in einer
Partnerschaft unterschieden:

- Die traditionelle Ehe. Das Eherecht ist als Teil des Familienrechts im ZGB ausführlich geregelt.
- Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Sie ist im Partnerschaftsgesetz
separat geregelt.
- Das Konkubinat, also die Lebensgemeinschaft zweier Personen, die noch miteinander
verheiratet sind bzw. deren Partnerschaft nicht formell eingetragen wurde. Das Konkubinat ist
gesetzlich nicht speziell geregelt.




Verlobung Art. 90 ZGB

«Willst du mich heiraten?» - Diese emotionale Frage ist oft der erste Schritt zur Ehe. Wird der
Heiratsantrag angenommen, verlobt sich das Paar. Damit versprechen sich die beiden gegenseitig die
Ehe. Ein solches Eheversprechen kann jedoch rechtlich nicht durchgesetzt werden. Das bedeutet,
dass die Eheschliessung nicht mit einer Klage erzwungen werden kann, falls sich einer der Verlobten
später anders entscheidet. Eine Auflösung der Verlobung hat aber trotzdem rechtliche Folgen.

Auflösung des Verlöbnisses Art. 91 ff. ZGB

Löst einer der Partner das Verlöbnis auf, können gegenseitige Geschenke zurückgefordert werden.
Z.B. muss die Verlobte ihren wertvollen Verlobungsring, den sie von ihrem Partner erhalten hat,
zurückgeben. Gelegenheitsgeschenke wie kleinere Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke hingegen
kann sie behalten. Hat einer der Verlobten im Hinblick auf die Eheschliessung bereits Ausgaben
getätigt, beispielsweise ein Hochzeitskleid gekauft, kann er vom anderen einen angemessenen
Beitrag dafür verlangen.

, Ehevoraussetzungen Art. 94-96 ZGB

Um eine Ehe eingehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

- Ehefähigkeit: Die Brautleute müssen das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig
sein.
- Keine Ehehindernisse wie Verwandtschaft oder eine bereits bestehende Ehe: Die
Eheschliessung zwischen Eltern und ihren Kindern sowie zwischen Geschwistern oder
Halbgeschwistern ist verboten. Dabei spiel es keine Rolle,

ob die Verwandtschaft durch Abstammung oder Adoption bedingt ist. Auch Personen, die bereits
verheiratet sind, können nicht heiraten. Es sei denn, sie erbringen den Nachweis, dass die frühere Ehe
durch Scheidung der Tod des Ehegatten aufgelöst wurde.

Vorbereitungsverfahren Art. 98 ZGB

Um zu heiraten, müssen die Verlobten beim zuständigen Zivilstandsamt ein Gesuch stellen. Dazu
müssen beide persönlich erscheinen, sich mit den nötigen Dokumenten ausweisen und erklären, dass
sie die Ehevoraussetzungen erfüllen. Das Zivilstandsamt informiert das Paar über die wichtigsten
Folgen der Heirat und prüft, ob die Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, steht der Heirat
nichts mehr im Weg.

Trauung Art. 101 ZGB und Art. 102 ZGB

Die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamtin traut das Paar im Traulokal des Zivilstandsamts in
Anwesenheit von zwei volljährigen und urteilsfähigen Zeugen, den Trauzeugen. Die Beamtin bzw. der
Beamte fragt die Braut und den Bräutigam einzeln, ob sie die Ehe eingehen wollen. Bejahen beide,
wird die Ehe als geschlossen erklärt. Eine religiöse Trauung ist freiwillig und darf erst nach der
standesamtlichen Trauung durchgeführt werden.




Eheliche Gemeinschaft Art. 159 Abs. 1 ZGB

Mit der Trauung werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. Aus dieser
Gemeinschaft ergeben sich verschiedene Rechte und Pflichten. Die wichtigsten sind in der folgenden
Tabelle zusammengefasst.

The benefits of buying summaries with Stuvia:

Guaranteed quality through customer reviews

Guaranteed quality through customer reviews

Stuvia customers have reviewed more than 700,000 summaries. This how you know that you are buying the best documents.

Quick and easy check-out

Quick and easy check-out

You can quickly pay through credit card or Stuvia-credit for the summaries. There is no membership needed.

Focus on what matters

Focus on what matters

Your fellow students write the study notes themselves, which is why the documents are always reliable and up-to-date. This ensures you quickly get to the core!

Frequently asked questions

What do I get when I buy this document?

You get a PDF, available immediately after your purchase. The purchased document is accessible anytime, anywhere and indefinitely through your profile.

Satisfaction guarantee: how does it work?

Our satisfaction guarantee ensures that you always find a study document that suits you well. You fill out a form, and our customer service team takes care of the rest.

Who am I buying these notes from?

Stuvia is a marketplace, so you are not buying this document from us, but from seller larissasuter. Stuvia facilitates payment to the seller.

Will I be stuck with a subscription?

No, you only buy these notes for $6.56. You're not tied to anything after your purchase.

Can Stuvia be trusted?

4.6 stars on Google & Trustpilot (+1000 reviews)

81311 documents were sold in the last 30 days

Founded in 2010, the go-to place to buy study notes for 14 years now

Start selling
$6.56
  • (0)
  Add to cart