100% satisfaction guarantee Immediately available after payment Both online and in PDF No strings attached
logo-home
Zusammenfassung Übersicht BT Definitionen $9.14   Add to cart

Summary

Zusammenfassung Übersicht BT Definitionen

 3 views  0 purchase
  • Course
  • Institution

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Definitionen des BT!

Preview 2 out of 8  pages

  • July 16, 2024
  • 8
  • 2023/2024
  • Summary
avatar-seller
Definitionen BT II (Vermögensdelikte)


Sache: jeder körperliche Gegenstand i.S.v. § 90 BGB
➢ Körperlichkeit meint Begrenzungsmöglichkeit (fehlt etwa bei Strom; Daten)
➢ irrelevant ist der Aggregatszustand


beweglich: wenn die Sache tatsächlich fortbewegt werden kann
➢ maßgeblich ist, dass T. die Möglichkeit hat die Sache fortzubewegen = VSS für Wegnahme,
daher grds unproblematisch
➢ ausreichend ist, dass die Sache erst durch die Tathandlung beweglich gemacht wird
➢ Unterschied zum Zivilrecht!


fremd: weder Alleineigentum des Täters, noch herrenlos
➢ (-), wenn Sache als solche nicht eigentumsfähig ist:
- grds. Leichen, Ausnahme: Leiche wurde Museum (als Exponat) oder wissenschaftlichem
Institut (als „Anatomieleiche“) überlassen
- (P) Sachen, deren Besitz und Erwerb verboten ist (zB Falschgeld und Drogen)
mM (-), Einheit der RO; Gesetzgeberische Wille
hM (+) Telos der VD: widerrechtliche Entziehung von Sachen; dass hoheitliche Organe die
Sachen entziehen dürften, solle den Dritten nicht entlasten
➢ maßgeblich sind zivilrechtliche Eigentumsverhältnisse (im Zweifel Prüfung anhand historischer
Methode „ursprünglich war X Eigentümer…“)
➢ herrenlos, wenn an einer Sache niemals Eigentum bestand (zB Wildtiere, vgl. § 960 I 1 BGB)
oder durch Aufgabe des Eigentums (Dereliktion, § 959 BGB)
➢ herrenlos werden idR auch Implantate (zB Zahngold) mit dem Tod des Eigentümers
➢ keine zivilrechtliche Rückwirkung (etwa § 142) im Strafrecht wegen des Simultaneitätsprinzips


Wegnahme: Bruch fremden und Begründung neuen (nicht notwendigerweise tätereigenen)
Gewahrsams
➢ ohne urspr. fremden Gewahrsam, kein Bruch möglich
➢ Gewahrsam: tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache, getragen von einem
natürlichen Herrschaftswillen, wobei deren Vorliegen nach der Verkehrsanschauung zu
beurteilen ist = obj. Element der Sachherrschaft + subj. Element des Herrschaftswillens
Merke: strafrechtlicher Gewahrsam und zivilrechtlicher Besitz sind nicht identisch, zB § 857 BGB

, - tatsächliche Sachherrschaft: besteht, wenn der unmittelbaren Verwirklichung des
Einwirkungswillens auf die Sache keine Hindernisse entgegenstehen
- auch genereller Herrschaftswille und damit einhergehende Gewahrsamssphäre
o Herrschaftswille: Wille, mit der Sache nach eignem Belieben verfahren zu können
➢ Begründung neuen Gewahrsams: Täter hat die Sachherrschaft derart erlangt, dass er sie ohne
Behinderung durch den früheren Gewahrsamsinhaber ausüben kann & dieser seinerseits ohne
Beseitigung der Sachherrschaft des Täters nicht mehr über die Sache verfügen kann
(Gewahrsamsverschiebung)
➢ Gewahrsamsbruch: Gewahrsamsverschiebug erfolgt ohne/gegen den Willen des bisherigen
GEwahrsamsinhabers


Zueignung: Anmaßung einer eigentümerähnlichen Herrschaftsmacht über die Sache (se ut dominum
gerere) unter dauerhaftem Ausschluss des Berechtigten


➢ Enteignungsvorsatz: Wille, den Berechtigten auf Dauer aus seiner Eigentümerposition zu
verdrängen, d.h. ihm die Sache selbst oder dessen Wert dauerhaft zu entziehen
➢ Aneignungsabsicht: Absicht, die Sache selbst oder den in ihr verkörperten Sachwert wenigstens
vorübergehend dem eigenen Vermögen einzuverleiben
➢ RWK der beabsichtigten Zueignung: kein fälliger, durchsetzbarer Anspruch auf Übereignung
hins. der weggenommenen Sache


umschlossener Raum, § 243 I 2 Nr. 1: jedes Raumgebilde, das zumindest auch zum Betreten von
Menschen bestimmt ist und zumindest teilweise künstliche Schutzvorrichtungen gegen unbefugtes
Betreten hat


einbrechen: gewaltsames Öffnen von Umschließungen, die dem Eintritt in den geschützten Raum
entgegenstehen


einsteigen: Betreten des geschützten Raumes auf einem dafür nicht vorgesehenem Weg unter
Entfaltung gewisser Geschicklichkeit


Schlüssel: zur Öffnung bestimmtes Werkzeug (auch elektronischer Art)
➢ falsch: wenn er im Tatzeitpunkt vom Berechtigten nicht (mehr) zur Öffnung des fraglichen
Verschlusses bestimmt ist

The benefits of buying summaries with Stuvia:

Guaranteed quality through customer reviews

Guaranteed quality through customer reviews

Stuvia customers have reviewed more than 700,000 summaries. This how you know that you are buying the best documents.

Quick and easy check-out

Quick and easy check-out

You can quickly pay through credit card or Stuvia-credit for the summaries. There is no membership needed.

Focus on what matters

Focus on what matters

Your fellow students write the study notes themselves, which is why the documents are always reliable and up-to-date. This ensures you quickly get to the core!

Frequently asked questions

What do I get when I buy this document?

You get a PDF, available immediately after your purchase. The purchased document is accessible anytime, anywhere and indefinitely through your profile.

Satisfaction guarantee: how does it work?

Our satisfaction guarantee ensures that you always find a study document that suits you well. You fill out a form, and our customer service team takes care of the rest.

Who am I buying these notes from?

Stuvia is a marketplace, so you are not buying this document from us, but from seller madlen_gajic. Stuvia facilitates payment to the seller.

Will I be stuck with a subscription?

No, you only buy these notes for $9.14. You're not tied to anything after your purchase.

Can Stuvia be trusted?

4.6 stars on Google & Trustpilot (+1000 reviews)

82191 documents were sold in the last 30 days

Founded in 2010, the go-to place to buy study notes for 14 years now

Start selling
$9.14
  • (0)
  Add to cart