= die Fähigkeit, eine Willenserklärung mit freiem Willen rechtsgültig abgeben und
annehmen zu können
Voraussetzung, um Rechtsgeschäfte (z.B. Verträge) abschließen zu können
In DE hängt Geschäftsfähigkeit mit dem Alter und dem Geisteszustand zusammen
Stufen der Geschäftsfähigkeit
Volle Geschäftsfähigkeit
Unbeschränkt geschäftsfähig
Jede Person, die mind. 18 Jahre alt ist
unter 18 noch nicht in der Lage, immer die richtigen Entscheidungen zu
treffen
sobald man volljährig ist, gilt man rechtlich gesehen als vollständiger
Erwachsener und haftet selbst für seine Taten
Beschränkte / partielle Geschäftsfähigkeit
Eingeschränkt geschäftsfähig
Kinder und Jugendliche zw. 7 und 18 Jahren
Brauchen Zustimmung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten
ohne Zustimmung gilt Vertrag erstmals „schwebend unwirksam“
Eltern können dann entscheiden, ob sie Vertrag ablehnen – dann unwirksam
Partiell: Geschäftsfähigkeit kann auf einen bestimmten Bereich eingegrenzt
werden
Häufig bei Personen verwendet, die unter einer krankhaften Störung oder Sucht
leiden, die sich aber nur auf bestimmte Lebensbereiche beschränkt
Bsp.: Spielsüchtig partielle Geschäftsfähigkeit, wenn es um Glücksspiel geht
In allen anderen Bereichen, aber ganz normal geschäftsfähig
Geschäftsunfähigkeit
Kinder unter 7 Jahren
Personen mit dauerhafter Geisteserkrankung (die sich auf alle
Lebensbereiche auswirkt, wie Demenz, Alkohol- und Drogensucht §104 BGB)
Rechtsgeschäfte mit diesen Personen sind unwirksam, also nichtig
Ausnahme: Eine volljährige geschäftsunfähige Person darf zum Beispiel ein
Getränk im Supermarkt kaufen. Nach § 105a BGB ist es ihnen erlaubt,
Geschäfte mit geringwertigen Mitteln zu tätigen.