eine Bestandsaufnahme, bei der alle vorhandenen Waren- bzw. Vermögens-
und Schuldbestände nach Menge und Wert erfasst werden
Diese Erfassung erfolgt in der Regel zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem
sogenannten Bilanzstichtag
In diesem Rahmen wird als Ergebnis ein Bestandsverzeichnis aller Waren
(das Inventar) aufgestellt, das als Grundlage für die Bilanz dient
Das Inventar bzw. die Inventurliste umfasst alle Bestände, deren
Aufbewahrungsfrist 10 Jahre beträgt.
Grundsätzliches
Nach § 240 HGB hat jeder Kaufmann ein Inventar aufzustellen. Damit muss
jeder Buchführungspflichtige ein Inventar aufstellen. Die dazu notwendige
Tätigkeit nennt man Inventur.
die Vermögenswerte (Anlage- und Umlaufvermögen) und Schulden eines
UN’s werden zu einem bestimmten Stichtag ermittelt und schriftlich
festgehalten
Die bei der Inventur ermittelten Werte sind zwingend richtig
Bei einer Differenz zu den Buchwerten gelten stets die Ergebnisse der
Inventur
Fehlt eine körperliche Bestandsaufnahme, oder enthält das Inventar in formeller oder
materieller Hinsicht nicht nur unwesentliche Mängel, ist die Buchführung nicht als
ordnungsmäßig anzusehen
Inventuranlässe
Eine Inventur ist durchzuführen
bei Gründung oder Übernahme eines UN‘s,
am Schluss eines jeden Geschäftsjahres in der Regel der 31.12.
o die Dauer des Geschäftsjahrs darf zwölf Monate nicht überschreiten
o bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr ist die
Inventur also an dessen Ende durchzuführen
bei einem Geschäftsjahr von September bis August wäre das der 31.08
bei der Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens.
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