Lernzettel 1 ge-3 Der Prozess der „Machtergreifung“ Hitlers 07.11.2021
Zwischen 1933 und 1934 baute Adolf Hitler konsequent seine Machtbasis aus. In nur 18 Monaten
gelang es ihm, die Institutionen der Weimarer Republik komplett aufzulösen und die Weimarer
Republik zum Einparteien- und Führerstaat umzuwandeln.
Am 30.1.1933 ernannte Reichspräsident Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Neben
Hitler gab es nur noch zwei weitere Nationalsozialisten in der neuen Regierung. Auf Wunsch Hitlers
löste Hindenburg am 1.2.1933 den Reichstag auf und setzte Neuwahlen für den 5. März 1933 fest.
Als in der Nacht zum 28.2.1933 der Reichstag brannte, verhaftete die NSDAP den Holländer Marinus
van der Lubbe und beschuldigte die Kommunisten für dieses Attentat. Die Regierung nahm den
Reichstagsbrand zum Anlass, mit Zustimmung des Reichspräsidenten die „Verordnung zum Schutz
von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung) zu erlassen, die wichtige Grundrechte außer
Kraft setzte. Politische Gegner, wie Kommunisten und Sozialdemokraten konnten nun legal verhaftet
werden. Die SA wurde dabei als Hilfspolizei eingesetzt.
Am 5.3.1933 fand die letzte, nur noch bedingt freie Reichstagswahl statt. Doch die NSDAP erhielt nur
knapp 44 % der Stimmen und damit nicht die erhoffte absolute Mehrheit.
Den Abschluss der ersten Etappe des Staatsumbaus bildete das Ermächtigungsgesetz. Mit diesem
Gesetz konnte die Reichsregierung ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne
Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze erlassen. Bei der Abstimmung am 23.3.1933 im
Reichstag stimmte nur die SPD gegen das Gesetz. Die kommunistischen Reichstagsabgeordneten
befanden sich zum Zeitpunkt der Reichstagssitzung entweder auf der Flucht oder bereits im
Konzentrationslager. Die anderen im Reichstag vertretenen Parteien stimmten teils freiwillig, teils
unter Druck zu. So kam die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für dieses Gesetz zustande. Es
besiegelte das Ende des Parlamentarismus, denn die Gewaltenteilung war aufgehoben.
In der Folge wurde die Politik der Gleichschaltung systematisch vorangetrieben. Alle Bereiche des
öffentlichen Lebens sollten gleichgeschaltet werden. Mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der
Länder“ wurden am 31.3.1933 die Länderparlamente aufgelöst und die Macht in Berlin zentralisiert.
Stattdessen wurden Reichsstatthalter eingesetzt, die direkt Adolf Hitler unterstellt waren. Damit war
die föderalistische Struktur des Staates beseitigt.
Am 2.5.1933 kam es zur Zerschlagung der freien Gewerkschaften. Durch die Eingliederung der
Arbeitervertretung in die nationalsozialistische Deutsche Arbeitsfront (DAF) gelang es den
Nationalsozialisten, die Kontrolle über die Arbeiterschaft zu verstärken.
Nachdem sich die meisten politischen Parteien bis Ende Juni selbst aufgelöst hatten oder – wie die
SPD – verboten worden waren, machte das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“ die
NSDAP am 14.7.1933 zur offiziell einzigen politischen Partei Deutschlands.
Am 14.2.1934 wurde der Reichsrat aufgelöst. Durch die Gleichschaltung der Länder und die
Zentralisierung der Macht war die Ländervertretung überflüssig geworden.
Im Sommer 1934 hatten die Nationalsozialisten ihre Macht fast vollständig etabliert. Nur innerhalb der
NSDAP beanspruchte der SA-Chef Ernst Röhm mehr Einfluss und Macht. Er wollte SA und
Reichswehr zu einem Volksheer unter seiner Führung machen und forderte den Widerstand von Adolf
Hitler heraus. Unter dem Vorwand des sogenannten „Röhm-Putsches“ ließ Hitler daraufhin am
30.6.1934 die gesamte Führungsriege der SA ermorden.
Als Hindenburg am 2.8.1934 starb, übernahm Hitler kurzerhand die Funktion des Reichspräsidenten
und ließ die Reichswehr persönlich auf sich vereidigen. Damit hatte sich Hitler als Führer und
Reichskanzler selbst zum Staatsoberhaupt ernannt.
Nach Ausschaltung der innerparteilichen Gegner und Erlangung des Oberbefehls über die
Reichswehr hielt Hitler ab Mitte 1934 die uneingeschränkte Macht in seinen Händen. An die Stelle
der pluralistischen Demokratie war der gleichgeschaltete Führerstaat getreten.
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