- Jede geschlossene, entgeltliche - Betriebsauflösung in einem
Übertragung des BV auf einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang
Erwerber unter Aufteilung und Veräußerung des
BV an mehrere Erwerber oder unter
- Betrieb bleibt als geschäftlicher Überführung in das PV (Gesamtakt)
Organismus bestehen und kann
fortgeführt werden - Betrieb erlischt als wirtschaftlich
selbständiger Organismus
R 16 (1) EStR / H 16 (1) EStH R 16 (2) EStR / H 16 (2) EStH
Betriebsveräußerung, § 16 (1) EStG
Bedeutung des § 16 EStG
- Aufdeckung der stillen Reserven als letzter betrieblicher Geschäftsvorfall
- Abgrenzung zwischen laufenden Gewinnen und Veräußerungsgewinn
(Rechts-)Folgen:
1) Freibetrag § 16 (4) EStG
2) Besonderer Steuersatz § 34 (1) und (3) EStG, da stets
"außerordentliche Einkünfte" (§ 34 (2) Nr. 1 EStG)
3) keine Gewerbesteuer § 7 S. 2 Nr. 1 GewStG, R 7.1 (3) S. 1 Nr. 1 GewStR
Fallgruppen des § 16:
Begünstigt sind:
(1) Veräußerung
(3) Aufgabe
- Ganzer Betrieb § 16 (1) Nr. 1 EStG
- Teilbetrieb § 16 (1) Nr. 1 EStG
à 100 % Anteil an einer KapG des BV "Teilbetriebsfiktion" § 16 (1) Nr. 1 S. 2 EStG
- Gesamter Mitunternehmeranteil § 16 (1) Nr. 2 EStG
- Gesamter Anteil des Komplementärs einer KGaA § 16 (1) Nr. 3 EStG
§ 16 (1) S. 2 EStG: Veräußerung eines Teils eines Anteils i.S.d. Nr. 2 / Nr. 3 = laufender Gewinn
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, Hauptstudium II - Einkommensteuer
Tatbestandsmerkmale der Veräußerung (§ 16 (1) Nr. 1 EStG)
R 16 (1) EStR:
- Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des "ganzen" Gewerbebetriebs/Teilbetriebs
- müssen in einem einheitlichen Vorgang
- entgeltlich
- auf einen Erwerber übertragen werden
- sodass der Erwerber den Betrieb als geschäftlichen Organismus fortführen kann
H 16 (1) EStH
- und die bisher in diesem Bereich entfaltete Tätigkeit des Veräußerers endet "Aufgabe der
bisherigen
Tätigkeit"
H 16 (1) EStH "Maßgeblicher Zeitpunkt":
Maßgeblicher Zeitpunkt = Übergang des wirtschaftlichen Eigentums,
für eine Betriebsveräußerung im Ganzen Übergang von Nutzen und Lasten
§ 39 (2) Nr. 1 AO
è Stichtagsbezogene Betrachtungsweise
Veräußerung
(= Entgeltlichkeit)
Ja Nein
- Kaufvertrag - Schenkung
- Tauschvertrag - Erbfolge
- vorweggenommene Erbfolge
ohne Gegenleistung
§ 16 EStG unentgeltlich
Fortführung des Betriebes zu Buchwerten,
§ 6 (3) EStG
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