Vollständiges Skript von Wirtschaftsstrafrecht. Zusammenfassung des Buches von Petra Wittig Wirtschaftsstrafrecht.
Alles was man für den Schwerpunkt braucht.
1. Betrug § 263 (15 Seiten)
2. Computerbetrug § 263 a (5 Seiten)
3. Versicherungsbetrug und -missbrauch §§ 263, 265 (3 Seiten)
4. Subventionsbetrug § 264 (7 Seiten)
5. Kapitalanlagebetrug § 264 a (4 Seiten)
6. Kreditbetrug § 265 b (5 Seiten)
7. Sportwettbetrug §§ 265 c, 265 d (6 Seiten)
8. Untreue § 266 (15 Seiten)
9. Scheck- und Kreditkartenmissbrauch § 266 b (5 Seiten)
10. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266 a
(8 Seiten)
11. Insolvenzstrafrecht §§ 283 ff. (18 Seiten)
12. Strafbarer Eigennutz (6 Seiten)
13. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen §
298 (5 Seiten)
14. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und
im Gesundheitswesen §§ 299, 299 a, 299 b (12 Seiten)
15. Amtsträgerbestechung und -bestechlichkeit §§ 331 ff. (9 Seiten)
, § 263 Betrug
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines ...................................................................................................................... 3
1. Was für ein Rechtsgut schützt § 263? ............................................................................ 3
2. Schützt § 263 auch EU Interessen? wenn ja, wo und was wird geschützt. ..................... 3
3. Was für eine Deliktsart ist der Betrug? .......................................................................... 3
4. Wann wird der Betrug zu einem Wirtschaftsdelikt? ....................................................... 3
5. Warum gibt es betrugsähnliche abstrakte Gefährdungsdelikte? ..................................... 3
II. Schemata zu § 263 und Tatbestandsmerkmale .................................................................. 4
1. Schema des § 263 .......................................................................................................... 4
2. Definitionen zu § 263 ................................................................................................... 4
3. Täuschung .................................................................................................................... 5
a) Tathandlung .............................................................................................................. 5
b) Täuschungsgegenstand: (innere und äußere) Tatsachen. ............................................ 5
c) Die Täuschung .......................................................................................................... 5
d) Täuschungsformen.................................................................................................... 6
4. Irrtum ........................................................................................................................... 7
5. Vermögensverfügung .................................................................................................... 7
6. Vermögensschaden ....................................................................................................... 8
7. Subjektiver Tatbestand................................................................................................ 10
a) Absicht.................................................................................................................... 10
b) Vermögensvorteil .................................................................................................... 11
c) Stoffgleichheit ......................................................................................................... 11
d) Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung ...................................................... 11
8. Strafzumessung ........................................................................................................... 11
III. Spezielle Probleme ......................................................................................................... 12
1. Liegt eine Täuschung im Falle des Insertionsoffertenbetruges oder der Kostenfalle
vor? Wie sieht der EuGH diese Fälle? ................................................................................ 12
2. Stellt ein Wissens- oder Informationsvorsprung eine konkludente Täuschung dar? ..... 13
3. Vermögensverfügung (+/-), wenn ein Arbeitnehmer trotz eines Inkassoverbotes, eine
fremde Forderung zum Erlöschen bringt (§362 I BGB)? .................................................... 13
1
,4. Wann liegt ein Vermögensschaden nach der Lehre vom individuellen Schadenseinschlag
vor? 13
5. Genügt eine Vermögensgefährdung? Was für Fallgruppen gibt es? ............................. 14
........................................................................................................................................... 14
6. Was für Betrugsarten gibt es? (Konstellationen des Betrugs) ....................................... 15
7. Konkurrenzen bei § 263.............................................................................................. 15
2
, I. Allgemeines
1. Was für ein Rechtsgut schützt § 263?
o Geschützt wird das Vermögen als Inbegriff aller wirtschaftlichen Güter.
o Nicht geschützt wird das bloßes Affektionsinteresse, die Wirtschaftliche
Dispositionsfreiheit und die Wahrheit im Geschäftsverkehr.
2. Schützt § 263 auch EU Interessen? wenn ja, wo und was wird geschützt.
Gem. Art. 325 AEUV ist der § 263 auch zum Schutz der EU Finanzinteressen anzuwenden. Hinzu
kommt das PIF-Abkommen. Gem. Art. 103 II GG ist der Anwendungsvorrang des EU Rechts
und das Gebot der europafreundlichen Auslegung zu beachten.
3. Was für eine Deliktsart ist der Betrug?
o ein Vermögensverschiebungsdelikt
o ein Selbstschädigungsdelikt (-> von Fremdschädigungsdelikten wie § 242 StGB
abzugrenzen)
o ein Kommunikationsdelikt
o ein verhaltensgebundenes Delikt, das eine Täuschung voraussetzt
4. Wann wird der Betrug zu einem Wirtschaftsdelikt?
Der Betrug wird zu einem Wirtschaftsdelikt, wenn es sich um Betrügereien handelt, die das
Wirtschaftsleben über eine Schädigung des Einzelnen hinaus beeinträchtigen.
5. Warum gibt es betrugsähnliche abstrakte Gefährdungsdelikte?
§§ 264, 264a, 265b, 265c, 265d die sog. Betrugsderivate/Kranzdelikte die gibt es, um
Beweisschwierigkeiten hinsichtlich der der VSS des Betrugs zu vermeiden, vor allem wegen des oft
schwer nachweisbaren Vermögensschadens.
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