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Zusammenfassung Alle Schemata des Strafrecht AT und BT (Deliktsaufbau) 3,48 €   In den Einkaufswagen

Zusammenfassung

Zusammenfassung Alle Schemata des Strafrecht AT und BT (Deliktsaufbau)

2 rezensionen
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Es handelt sich hierbei um eine Zusammenfassung aller Schemata des Strafrecht AT (z.B. Aufbau der Versuchsprüfung) und des BT (Aufbau der einzelnen Delikte). Es eignet sich somit ideal um in dem sehr schematischen Strafrecht in der Falllösung schnell Fuß zu fassen. Die Schemata sind aus Wessels...

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vorschau 4 aus 49   Seiten

  • Ja
  • 1. mai 2019
  • 49
  • 2017/2018
  • Zusammenfassung
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2  rezensionen

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von: estelleribel • 10 Monate vor

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von: annazupan • 4 Jahr vor

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Derwisch21
Strafrecht Schemata
A. Grundlegende Deliktsschemata:
1. Das fahrlässige Begehungsdelikt:
I. Tatbestand
1. Erfolgsverursachung
a) Tathandlung
b) Taterfolg
c) Kausalität
2. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
a) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
b) Objektive Vorhersehbarkeit
3. Objektive Zurechnung (insb. Schutzzweck und Pflichtwidrigkeitszusammenhang)
II. Rechtswidrigkeit (Rechtfertigungsgründe)
III. Schuld
1. Schuldfähigkeit, §§20,21
2. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
1. Persönliche Fähigkeit die objektive Sorgfaltspflicht zu erfüllen
2. Subjektive Vorhersehbarkeit des Erfolges
3. Entschuldigungsgründe/Irrtümer

2. Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt:
I. Tatbestand
1. Objektiv
a) Erfolgseintritt
b) Nichtvornahme der gebotenen Handlung trotz physisch realer Möglichkeit
c) Quasi Kausalität
d) Objektive Zurechnung
e) Garantenstellung
f) Entsprechungsklausel gemäß §13 I Hs.2 (egal bei Erfolgsdelikten)
2. Subjektiv (insb. Irrtum über Garantenstellung= Tatbestandsirrtum, §16I1
II. Rechtswidrigkeit (Rechtfertigungsgründe, insb. Rechtfertigende Pflichtenkollision)
III. Schuld
1. Schuldfähigkeit, §§20,21
2. Entschuldigungsgründe/ Irrtümer (Irrtum über Garantenpflicht= Verbotsirrtum)

,3. Das fahrlässige unechte Unterlassungsdelikt:
I. Tatbestand
1. Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges
2. Nichtvornahme der gebotenen Handlung trotz physisch realer Möglichkeit
3. Zusammenhang zwischen Untätigbleiben und Erfolgseintritt
4. Garantenstellung
5.Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
a) Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
b) Objektive Vorhersehbarkeit
6. Objektive Zurechnung (insb. Schutzweck- und Pflichtwidrigkeitszusammenhang)
II. Rechtswidrigkeit (Rechtfertigungsgründe)
III. Schuld
1. Schuldfähigkeit, §§20,21
2. Entschuldigungsgründe/ Irrtümer (Irrtum über Garantenpflicht= Verbotsirrtum)

B. Schemata von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen:
1. Defensivnotstand (§228 BGB):
I. Objektive Voraussetzungen
1. Notstandslage
a) drohende gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut
b) durch eine fremde Sache
2. Notstandshandlung
a) Einwirkung auf Sache von der Gefahr ausgeht
b) Erforderlichkeit
c) Interessenabwägung
II. Subjektive Voraussetzungen
1. In Kenntnis der Notstandslage
2. Gefahrabwehrwille

2. Aggressivnotstand (§904 BGB):
I. Objektive Voraussetzungen
1. Notstandslage (gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut)
2. Notstandshandlung
a) Einwirkung auf eine Sache von der Gefahr nicht ausgeht
b) Erforderlichkeit
c) Interessenabwägung (nötig: drohender Schaden= unverhältnismäßig groß)
II. Subjektive Voraussetzungen
1. In Kenntnis der Notstandslage
2. Gefahrabwehrwille

,3. Allgemeine rechtfertigende Notstand (§34 StGB):
I. Objektive Merkmale
1. Notstandslage
a) Notstandsfähiges Rechtsgut
b) Gegenwärtige Gefahr für das Rechtsgut
2. Notstandshandlung
a) Rettung eines Rechtsguts durch Aufopferung eines anderen
b) Erforderlichkeit
c) Interessenabwägung
d) Angemessenheit
II. Subjektive Merkmale
1. Kenntnis der objektiven Notstandsvoraussetzungen
2. Gefahrabwehrwille

4. Notwehr (§32 StGB):
I. Objektive Merkmale
1. Notwehrlage
a) Gegenwärtiger, rechtswidriger, menschlicher Angriff
b) auf rechtlich geschütztes Interesse
2. Notwehrhandlung
a) gegen Angreifer
b) Erforderlichkeit
c) Gebotenheit (nur bei Anhaltspunkten zu prüfen)
II. Subjektive Merkmale
1. Kenntnis der Notwehrlage
2. Verteidigungswille

5. Einwilligung:
I. Dispositionsfähiges Rechtsgut (keine Rechtsgüter der Allgemeinheit)
II. Einwilligungserklärung
1. Vor der Tat erklärt
2. Dauert zur Tatzeit noch an
III. Einwilligungsfähigkeit
IV. Nach außen erkennbar zum Ausdruck gebracht
V. Frei von Willensmängeln
1. Keine Scherzerklärung
2. Darf nicht auf Täuschung beruhen
VI. Kein Verstoß gegen gute Sitten (§228 bei Körperverletzung)
VII. Täter kennt Einwilligung und handelt auf Grundlage dieser

, 6. Der entschuldigende Notstand (§35 StGB):
I. Objektive Merkmale
1. Notstandslage
a) Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit
b) Gegenwärtigkeit der Gefahr
c) persönliche Nähebeziehung
2. Notstandshandlung
a) Erforderlichkeit
b) Verhältnismäßigkeit
c) keine Zumutbarkeit iSd. §35 I2
aa) wegen objektiv pflichtwidriger Herbeiführung der Notstandslage
bb) einem besonderen Rechtsverhältnis
II. Subjektive Merkmale
1. Kenntnis der Notstandslage
2. Gefahrabwehrwille
3. Intensive Prüfungspflicht hinsichtlich anderweiter Abwendungsmöglichkeiten (str.)

7. Übergesetzlicher entschuldigender Notstand:
I. Objektive Voraussetzungen
1. Notstandslage: gegenwärtige Gefahr für das Leben
2. Notstandshandlung
a) Erforderlichkeit
b) Wahl des objektiv „kleineren Übels“
c) Gefahrengemeinschaft (keine Gefahrenumleitung auf bisher Ungefährdete)
d) Keine Gefahrtragungspflichten des Geretteten (§35 I2 analog)
II. Subjektive Voraussetzung
1. Kenntnis der Notstandslage
2. Gefahrabwehrwille

III. Täterschaft und Teilnahme Schemata
1. Schema Mittäterschaft, §25 II StGB (Gemeinsam):
I. Objektiv
1. Feststellung der Tatbeiträge
2. Gegenseitige Zurechnung
a) gemeinsamer Tatplan
b) Gemeinsame Tatausführung
II. Subjektiv (Vorsatz auch bzgl. Tatherrschaft)
III. Ggf. Tatbestandsverschiebung (§28 II StGB)

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