LEBENSMITTEL
Gesetze in der EU und in Deutschland: LFGB - Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch
LFGB (1.September 2005)
→ Das Gesetz sollte die Menschen durch Regelungen schützen, Verbraucherschutz steht hier an erster Stelle,
somit soll dem Verbraucher eine höhere Wertigkeit als einem Hersteller von Lebensmitteln zugutekommen.
Wovor soll der Verbraucher geschützt werden?
Schutz des Verbrauchers:
→ vor gesundheitlicher Schädigung
Gesundheit des Verbrauchers darf nicht beeinträchtigt werden
→ vor Täuschung und Irreführung
Verbraucher soll nicht getäuscht werden, Bsp. Verpackung…
Wie wird der Verbraucher geschützt?
→ Informationstransfer und Verbotsprinzip
Informationstransfer:
Der Hersteller muss sich an den Informationstransfer halten, das bedeutet, dass der Hersteller gewährleisten muss,
woher ein Produkt kommt, Vertriebskanäle, Inhaltsstoffe etc. offenlegen. Damit, falls etwas passiert genau
nachvollzogen werden kann warum und was passiert ist
Bsp. Corona Fleischverarbeitungsfirma, alles wurde offengelegt, Gesetzgeber hat berechtigten
Informationstransfer für die Verbraucher alles offengelegt. Hier greift der Informationstransfer: Der Verbraucher
hat das Anrecht, an Informationen zu kommen, welche im auch wirklich weiterhelfen!
Verbotsprinzip
Der Hersteller muss sich an das Verbotsprinzip halten, dass bedeutet: bestimmte lebensmittelrelevante Handlungen
bzw. Unterlassungen werden untersagt, sofern keine ausdrücklichen Bestimmungen das Gegenteil erlauben. Von dem
Verbotsprinzip wird unter anderem das Zusatzstoffrecht beeinflusst, nach dem der Einsatz von Zusatzstoffen
generell verboten ist
Was ist ein Lebensmittel? Definition:
Definition eines Lebensmittel nach §2 Begriffsbestimmungen LFGB (Deutsches Gesetzbuch)
§2 (2) Lebensmittel sind Lebensmittel im Sinne des Artikels 2 der Verordnung (EG)Nr. 178/2002:
→ Im Sinne dieser Verordnung sind „Lebensmittel“ alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von
denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem
oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.
→ Zu „Lebensmitteln“ zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe – einschließlich Wasser –, die dem
Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.
→ Nicht zu „Lebensmitteln“ gehören:
o Futtermittel, Arzneimittel, Tabak und Tabakerzeugnisse
o …noch viele mehr im Gesetz definiert
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, ZUSATZSTOFFE
→ Ein Stoff ist entweder ein Lebensmittel oder ein Zusatzstoff, aber nicht beides!!
Zusatzstoffe werden Europa-weit eindeutig definiert als:
→ Definition gemäß Art. 3 (EG)Nr.178/2002
Lebensmittel-Zusatzstoffe sind Stoffe mit oder ohne Nährwert, die in der Regel weder selbst als Lebensmittel
verzehrt noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden und die einem Lebensmittel aus
technologischen Gründen beim Herstellen oder Behandeln zugesetzt werden, wodurch sie selbst oder ihre Abbau-
oder Reaktionsprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden
können.
Den Lebensmittel-Zusatzstoffen stehen gleich: Stoffe mit oder ohne Nährwert, die (...) einem Lebensmittel aus
anderen als technologischen Gründen beim Herstellen oder Behandeln zugesetzt werden (...)
• Aus Technologischen Gründen: Definition wann ein Zusatzstoff zugefügt wird, und wann nicht.
Bsp.: Produktionslinie wird durch Rohrsystem geleistet, hier soll Hygiene gewährleistet werden, also Produkt soll
hier durch, Gleitmittel wird im Rohr eingesetzt. Wenn Reste noch drin sind am Ende des Vorgangs, dann sind es
Zusatzstoffe.
• Herstellen und behandeln, dies wurde ergänzt, damit möglichst alles erfasst wird, und auch beispielsweise
importierte Lebensmittel und deren Zusatzstoffe zu beinhalten
• Abbau- oder Reaktionsprodukte: oder was daraus werden kann: Bsp.: nicht nur Stoffe selbst, sondern auch
ihre Reaktionsprodukte etc. sollen erfasst werden. Hersteller müssen erfassen ob sich Reaktionsprodukte
komplett abbaut, oder was aus den Reaktionen entsteht
Sind Zusatzstoffe, die am Ende nicht mehr im LM drin sind, auch Zusatzstoffe?
Bsp. Olivenöl: unterschiedliche Qualitäten
Die Oliven werden bei Umgebungstemperaturen gepresst = erste Güteklasse. Aus den Presskuchen, Rest wird nochmal
gepresst, Öl aufgefangen… nächste Güteklasse. Dann nochmal von dem 2. Rest wird Öl extrahiert, hier wird Hexen
als Lösungsmittel verwendet, es wird destilliert, heran hat hier keine Verbindung zum Öl, es wird wieder extrahiert
und voneinander getrennt. Man kann das Hexan also rückstandsfrei entfernen, ist somit nicht mehr Bestandteil im
Lebensmittel, und muss nicht als Zusatzstoff deklariert werden, weil:
Kein Teil des Lebensmittels mehr, oder?
Was darf man mit Zusatzstoffen, und was darf man nicht mit Zusatzstoffen?
→ Die Zugabe von Zusatzstoffen ist immer erst einmal verboten
• Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe
Verwendungsverbot für Zusatzstoffe ohne Zulassung
Die Hersteller dürfen Produkte mit Zusatzstoffen erst nach Prüfung auf den Markt bringen, wenn alle
Zusatzstoffe auch offizielle gelistete Zusatzstoffe sind. Also es muss ein Zusatzstoff sein, der bereits
zugelassen ist, oder er muss zugelassen werden durch das Zulassungsverfahren der EU:
• Zulassungsverfahren Europäische LM-Behörde (EFSA)
Man kann Zusatzstoffe europaweit zulassen, dann dürfen diese Zusatzstoffe auch europaweit genutzt werden,
EU-Behörde kann zulassen, nicht zulassen oder beschränkte Verwendung zulassen:
• Verwendungsverbot Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (gilt grundsätzlich)
• allgemeine Zulassung (Muss erst erreicht werden)
• beschränkte Verwendung (Menge und/oder Zweck) (Zusatzstoffe dürfen verwendet werden, aber nur in best.
Menge oder Zweck)
• Kennzeichnungspflicht
(es gibt ganz viele verschiedene Verordnungen im Zusammenhang mit Zusatzstoffen) EU-Verordnungen,
Zusatzstoffzulassungsverordnung, Lebensmittelkennzeichnungsverordnung…
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