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Zusammenfassung

Zusammenfassung - Unternehmenssteuerrecht

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Körperschaftssteuerrecht, Mitunternehmerschaft & Gewerbesteuerrecht

vorschau 2 aus 12   Seiten

  • Unbekannt
  • 20. februar 2024
  • 12
  • 2023/2024
  • Zusammenfassung
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angieschneider2602
UNTERNEHMENSSTEUERRECHT


UNTERNEHMENSSTEUERRECHT
KÖRPERSCHAFTSSTEUERRECHT
à Körperschaftseuer besteuert die Einkommen von Unternehmen. Körperschaftssteuer wird auf die
Gewinne von Unternehmen, Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen erhoben. Gilt also
für GmbHs, AG, eingetragene Vereine und bestimmte andere juristische Personen.
o Bundessteuer, d.h. die Regelungen gelten bundesweit
o Wird auf Grundlage des Gewinns der juristischen Person berechnet & ist eine reine
Einkommensteuer
o Vorauszahlung auf die Einkommenseuer der Anteilseigener (Gewinne, die an die Anteilseigner
ausgeschüttet werden, unterliegen der Einkommensteuer)

SCHEMATA

A. Allgemeines
I. Subjektive Steuerpflicht
1. Körperschaftsteuersubjekt
a.) Unbeschränkte & beschränkte Steuerpflicht
b.) Subjekte nach § 1 I Nr.4 KStG
c.) Subjekte nach § 1 I Nr.5 KStG
d.) Subjekte nach § 1 I Nr.6 KStG
e.) Ausländische Körperschaften
2. Persönliche Steuerbefreiung
3. Beginn der Körperschaftsteuerpflicht
4. Ende der Körperschaftsteuerpflicht
II. Veranlagungszeitraum
B. Objektive Steuerpflicht
I. Einkommensart
II. Einkommensermittlungsart
III. Einkommenshöhe
1. Gewinn/ Verlust als Ausgangsgröße
2. Einlagen
a.) Offene Einlagen
b.) Verdeckte Einlagen
aa.) Begriffsmerkmale
(1) Eine dem Gesellschafter nahestehende Person
(2) Einlagefähiger Vermögensvorteil
(3) Veranlassung durch das Geschäftsverhältnis
bb.) maßgeblicher Zeitpunkt
cc.) Bewertung der verdeckten Einlage
dd.) Auswirkungen beim Gesellschafter
(1) Gesellschafter ist eine natürliche Person & Einlagegegenstand ist ein
Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen des Gesellschafters
(2) Gesellschafter ist eine natürliche Person & Einlagegegenstand ist die
unentgeltliche/ verbilligte Nutzungsüberlassung o. Dienstleitung
(3) Gesellschafter ist eine natürliche Person und Einlagegegenstand ist der
Verzicht auf eine Forderung




1

, UNTERNEHMENSSTEUERRECHT

(4) Gesellschafter ist eine natürliche Person & Einlagegenstand ist ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen des Gesellschafters
(5) Gesellschafter ist eine Kapitalgesellschaft
3. Gewinnausschüttungen
a.) Offene Gewinnausschüttungen
b.) Verdeckte Gewinnausschüttungen
aa.) Vermögensminderung/ verhinderte Vermögensvermehrung
bb.) Auswirkungen auf den Unterschiedsbetrag i.S.d. § 4 I 1 EStG
cc.) Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis
(1) Grundlagen
(2) Sonderfall: beherrschender Gesellschafter
(3) Gemischte Veranlassung
dd.) Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung
ee.) Auswirkungen beim Gesellschafter
ff.) Rückgewähr einer verdeckten Gewinnausschüttung
gg.) Gründungskosten
4. Hinzurechnungen & Kürzungen nach § 8b KStG
a.) Steuerfreistellung nach § 8b I 1 KStG
b.) Steuerfreistellung nach § 8b II 1 KStG
c.) Hinzurechnung nach § 8b V 1 KStG
d.) Hinzurechnung nach § 8b III 1 KStG
5. Verlustabzug § 8c KStG
6. Sonderfall: Organschaft § 14 KStG
7. Freibeträge & Tarif




A. Allgemeines

I. Subjektive Steuerplicht

1. Körperschaftsteuersubjekte

a.) Unbeschränkte & beschränkte Steuerpflicht
= Körperschaftsteuerpflichtig sind nach § 1 I KStG nur bestimmte Körperschaften,
Personenvereinigungen & Vermögensmassen. à Aufzählung in § 1 I Nr. 1-6 KStG

Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht
o Ein in § 1 Abs.1 KStG genanntes Subjekt hat eine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland
o Geschäftsleitung à § 10 AO

Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht
o Inländischer Sitz u./o. inländische Geschäftsleitung (-)

Sitz
= befindet sich nach § 11 AO dort, wo er laut Gesellschaftsvertrag, Satzung o. sonstigen Statute liegt

b.) Subjekte nach § 1 I Nr.4 KStG
= Sonstige juristische Personen des privaten rechts i.S.v. § 1 I Nr.4 KStG sind nur rechtsfähige
Personenvereinigungen, eingetragene Vereine, wirtschaftliche Vereine & privatrechtliche Stiftungen


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